Artikel zum Thema: Verkehrswert
Regelung zur Stiftungseingangssteuer bei Grundstückswidmungen verfassungswidrig
In der KI vom November 2010 haben wir Sie bereits informiert, dass der VfGH ein Gesetzesprüfungsverfahren zur Verfassungsmäßigkeit der Regelungen zur Stiftungseingangssteuer bei Grundstückswidmungen eingeleitet hat. Hintergrund dafür war die ungleiche Behandlung für die Bemessungsgrundlage bei Widmung...
Auf dem Prüfstand - Berechnung der Stiftungseingangssteuer verfassungswidrig?
Werden einer Stiftung beispielsweise Wertpapiere oder Unternehmensanteile zugewendet , so ist deren aktueller Wert für die Bemessungsgrundlage der Stiftungseingangssteuer maßgebend. Bei der Zuwendung von Grundstücken hingegen bemisst sich derzeit die Stiftungseingangssteuer vom dreifachen Einheitswert . In der Praxis...
Hausverlosungen - die Finanz ist kein Spielverderber
In letzter Zeit haben Hausverlosungen durch Privatpersonen Schlagzeilen gemacht und einen vermeintlich erfolgreichen Weg vorgezeigt, trotz schlechter Marktsituation einen attraktiven Erlös für eine Immobilie zu erzielen, welcher durch Verkauf derzeit nicht möglich wäre. Der im Vergleich zum Wert der Immobilie geringe...
Übertragung vermieteter Gebäude bis 31.7.2008 möglicherweise vorteilhaft
Abschaffung der Aufwertungsmöglichkeit bei unentgeltlich erworbenen Liegenschaften Im Fall eines Erwerbs eines vermieteten Gebäudes ab 1.8.2008 durch Schenkung oder Erbschaft muss der Rechtsnachfolger die Gebäudeabschreibung auf Basis der historischen Anschaffungskosten des Rechtsvorgängers ermitteln. Eine...
Neues aus den Einkommensteuerrichtlinien
:: Verstärkte Zurechnung von Leasinggütern zum Leasingnehmer Bei Vertragsabschlüssen ab 1. Mai 2007 erfolgt die Zurechnung des Leasinggutes an den Leasingnehmer bei folgender Vertragsgestaltung: - Vollamortisationsvertrag (Rz. 137 u. 3224 EStR) Das wirtschaftlich angemessene Entgelt bei Vertragsverlängerung muss...
Vermeidung von Formfehlern bei der Testamenterstellung
Seit 2005 gibt es kein mündliches Testament mehr, es sei denn es droht unmittelbare Gefahr, dass der Testator die Fähigkeit zu testieren verliert. In diesem Fall kann der letzte Wille mündlich oder schriftlich vor zwei fähigen gleichzeitig anwesenden Zeugen erklärt werden. Dieses sogenannte "Nottestament"...