Artikel zum Thema: Quellensteuer
Änderungen im DBA zwischen Österreich und Griechenland – Besteuerung von Zinsen aus griechischen Staatsanleihen
Das Anfang März beschlossene neue Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und Griechenland tritt mit April 2009 in Kraft und gilt für Vorgänge ab 2010 . Eine bedeutende Änderung besteht in der zukünftigen Behandlung von Zinsen aus Staatsanleihen . Bisher durften dem DBA entsprechend Zinsen aus...
Nächster Schritt bei der Anhebung des EU-Quellensteuerabzuges für Zinsen
Seit Mitte 2005 wird die EU-Zinsenrichtlinie in Österreich durch das EU-Quellensteuergesetz umgesetzt, dessen Ziel die Sicherstellung der Besteuerung von grenzüberschreitenden Zinszahlungen an private Anleger ist. Da Österreich aufgrund des strengen Bankgeheimnisses im Gegensatz zu den meisten anderen Mitgliedstaaten am...
Änderungen im italienischen Steuerrecht
Die ab 1.1.2008 in Italien in Kraft getretene Steuerreform beinhaltet als plakative Änderungen die Senkung des Körperschaftsteuersatzes, die Begünstigung thesaurierter Gewinne von Einzelunternehmern und Personengesellschaften sowie eine Angleichung der mit Ausschüttungen zusammenhängenden Steuerbelastung zwischen...
Wichtige Termine 2008 im Überblick
Neuerungen ab 2008 sind kursiv gedruckt, (KI MM/JJ): Ausgabe der Klienten-Info Ab 1. Jänner Meldebestimmungen ASVG: Mindestangaben vor Arbeitsantritt Flexicurity-Paket: Einbeziehung der Freien Dienstnehmer in betriebliche Mitarbeitervorsorge, Schaffung eines Selbständigenvorsorgemodells analog Abfertigung Neu,...
Die Besteuerung des Kapitalvermögens von Privatanlegern
Im Folgenden wird der Versuch gemacht die unterschiedlichen und verwirrenden Formen der Kapitalbesteuerung systematisch darzustellen. :: Grundformen der Besteuerung - Substanzbesteuerung Als Spekulationsgeschäft (§ 30 EStG) ist steuerpflichtig, die Differenz zwischen Erlös und Anschaffungskosten, bei...
Rückerstattung ausländischer Quellensteuern / Probleme mit Frankreich
Übersteigt die im Ausland einbehaltene Quellensteuer 15%, kann der übersteigende Betrag gem. Art. 10 OECD-Musterabkommen auf Antrag erstattet werden. Die Antragsformulare sind bei der Drucksortenverwaltung der Finanzbehörde 1030 Wien, Vordere Zollamtsstraße. 3 Tel. (01) 71125/3643 oder Fax. 3649 zu beziehen. Die...