Artikel zum Thema: Einreichungsfrist
Elektronische Einreichung des Jahresabschlusses per 30.9.2016
Die verpflichtende Form der elektronischen Einreichung beim Firmenbuchgericht hat für Jahresabschlüsse zum 31.12.2015 per 30.9.2016 zu erfolgen. Davon betroffen sind Kapitalgesellschaften und verdeckte Kapitalgesellschaften (insbesondere GmbH & Co KG), bei denen die Erlöse in den letzten zwölf Monaten vor dem...
Elektronische Einreichung des Jahresabschlusses per 30.9.2014
Die verpflichtende Form der elektronischen Einreichung beim Firmenbuchgericht hat für Jahresabschlüsse zum 31.12.2013 per 30.9.2014 zu erfolgen. Davon betroffen sind Kapitalgesellschaften und verdeckte Kapitalgesellschaften (insbesondere GmbH & Co KG), bei denen die Erlöse in den letzten zwölf Monaten vor dem...
Elektronische Einreichung des Jahresabschlusses per 30.9.2013
Die verpflichtende Form der elektronischen Einreichung beim Firmenbuchgericht hat für Jahresabschlüsse zum 31.12.2012 per 30.9.2013 zu erfolgen. Davon betroffen sind Kapitalgesellschaften und verdeckte Kapitalgesellschaften (insbesondere GmbH & Co KG), bei denen die Erlöse in den letzten zwölf Monaten vor dem...
Elektronische Einreichung des Jahresabschlusses per 30.9.2012
Die verpflichtende Form der elektronischen Einreichung beim Firmenbuchgericht hat für Jahresabschlüsse zum 31.12.2011 per 30.9.2012 zu erfolgen. Davon betroffen sind Kapitalgesellschaften und verdeckte Kapitalgesellschaften (insbesondere GmbH & Co KG), bei denen die Erlöse in den letzten zwölf Monaten vor dem...
Elektronische Einreichung des Jahresabschlusses per 30.9.2011
Die verpflichtende Form der elektronischen Einreichung beim Firmenbuchgericht hat für Jahresabschlüsse zum 31.12.2010 per 30.9.2011 zu erfolgen. Davon betroffen sind Kapitalgesellschaften und verdeckte Kapitalgesellschaften (insbesondere GmbH & Co KG), bei denen die Erlöse in den letzten zwölf Monaten vor dem...
Fristerstreckung für Firmenbucheinreichung der Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften
Gemäß § 277 HGB ist der Jahresabschluss spätestens 9 Monate nach Bilanzerstellung beim Firmenbuch zur Offenlegung einzureichen. Ein Fristerstreckungsverfahren ist gesetzlich nicht vorgesehen. Für den Fall, dass der Jahresabschluss nicht innerhalb dieser Frist eingereicht werden kann, empfiehlt das Handelsgericht...