Artikel zum Thema: § 109a EStG
Kurz-Info: Ausweitung der Mitteilungspflicht gem. § 109a EStG
Die Mitteilungspflicht (Meldepflicht) gem. § 109a EStG hat jedes Jahr elektronisch bis Ende Februar zu erfolgen und verpflichtet zur Mitteilung bestimmter Daten von natürlichen Personen, wenn diese im Vorjahr außerhalb eines Dienstverhältnisses bestimmte Leistungen erbracht haben. Dies umfasst etwa Leistungen als...
Meldepflicht bestimmter Vorjahreszahlungen bis 28.2.2026
Bis spätestens Ende Februar 2026 müssen bestimmte Zahlungen, welche im Jahr 2025 getätigt wurden, elektronisch gemeldet werden. Dies betrifft etwa Zahlungen an natürliche Personen außerhalb eines Dienstverhältnisses, wenn diese Personen beispielsweise als Aufsichtsrat, Stiftungsvorstand, selbständiger...
Steuertermine
Fälligkeiten und Fristen der wichtigsten Abgaben und Steuern.
Steuertermine 2026
Steuer- und Abgabetermine 2026 nach Monaten Jänner 15.1. USt für November 2025 Lohnabgaben (L, DB, DZ, ÖGK, Stadtkasse/Gemeinde) für Dezember 2025 Ab 1.1. Monatliche Abgabe der Zusammenfassenden Meldung, ausgenommen bei vierteljährlicher Meldepflicht Bis 15.1....
Mehr Digitalisierung und weniger Bürokratie (langfristig)
Anfang Dezember 2025 wurde in einem Ministerratsvortrag ein umfassendes Paket zum Abbau bürokratischer Hürden im Wirtschaftsleben vorgestellt. Es handelt sich dabei um 113 Einzelmaßnahmen unterschiedlichen Umfangs, aufgeteilt auf 10 große Themenblöcke. Ausgewählte geplante Maßnahmen - vor allem in dem...
Meldepflicht bestimmter Vorjahreszahlungen bis 28.2.2025
Bis spätestens Ende Februar 2025 müssen bestimmte Zahlungen, welche im Jahr 2024 getätigt wurden, elektronisch gemeldet werden. Dies betrifft etwa Zahlungen an natürliche Personen außerhalb eines Dienstverhältnisses, wenn diese Personen beispielsweise als Aufsichtsrat, Stiftungsvorstand, selbständiger...
