Vermieter-Info
Treu und Glauben bei kürzerer Nutzungsdauer?
Bei außerbetrieblichen Vermietungseinkünften gilt nach § 16 Abs. 1 Z 8 lit e EStG die gesetzliche Vermutung einer jährlichen Abschreibung von 1,5% der Bemessungsgrundlage (entspricht einer Nutzungsdauer von 66,67 Jahren). Eine allenfalls kürzere Nutzungsdauer kann vom Steuerpflichtigen über Antrag...
Steuerliche Maßnahmen zum Jahreswechsel - Für alle Steuerpflichtigen
Sonderausgaben – Topfsonderausgaben Die Absetzbarkeit ist mit einem Höchstbetrag von 2.920 € zuzüglich weiterer 2.920 € für Alleinverdiener sowie insgesamt weiterer 1.460 € ab drei Kindern beschränkt. In diese Grenze fallen insbesondere Ausgaben für Lebens-, Unfall- und...
UFS zur Absetzbarkeit der Kosten für ein außerhalb des Wohnungsverbands gelegenes Arbeitszimmer
Bekanntlich sind die Kosten für ein in der privat genutzten Wohnung gelegenes Arbeitszimmer nur unter sehr restriktiven Bedingungen (u.a. Mittelpunkt der gesamten betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit) abzugsfähig . Anders sieht es dagegen aus, wenn ein Arbeitszimmer in einer dafür extra angeschafften Wohnung...
Schuldnerverzug und Pfandrecht
Schuldnerverzug Schuldnerverzug bedeutet, dass der Schuldner den Vertrag nicht zur gehörigen Zeit, am gehörigen Ort und / oder auf die bedungene Weise erfüllt. Beim objektiven Verzug fehlt das Verschulden des Schuldners. Der Gläubiger hat zwei Möglichkeiten: er kann entweder weiterhin auf Vertragserfüllung...
Liebhaberei: Ansatz fiktiver Marktmietzinse bei Vorliegen gesetzlicher Mietzinsbeschränkungen
Bekanntermaßen werden Vermietungstätigkeiten nur dann steuerlich anerkannt , wenn diese binnen 20 Jahren („ kleine Vermietung “ bei Vermietung von einzelnen Wohnungen oder Eigenheimen) bzw. 25 Jahren („ große Vermietung “ bei Vermietung von Objekten mit zumindest drei Wohneinheiten) einen...
Architekten sind steuerrechtlich in der Regel keine Künstler
Auch wenn im Alltag Architekten durchaus künstlerische Fähigkeiten zugeschrieben werden, liegt steuerrechtlich hingegen in der Regel keine künstlerische Leistung vor. Demzufolge kommen Architekten auch nicht in den Genuss der Gewinnrückverteilung (auf 3 Jahre) gemäß § 37 Abs. 9 EStG zur...
