Artikel zum Thema: Kursverluste
Pkw-Diebstahl ist weder außergewöhnliche Belastung noch als Werbungskosten absetzbar
Das BFG hatte sich (GZ RV/5101083/2016 vom 10. August 2022) mit einem nicht ganz alltäglichen Fall auseinanderzusetzen. Konkret wurde der private Pkw in der Nacht gestohlen, bevor eine dienstliche Fahrt hätte angetreten werden sollen, woraufhin der Restwert des gestohlenen Privat-Pkws sowie die Kosten für das Ersatzauto...
Maßnahmen vor Jahresende 2019 - Für alle Steuerpflichtigen
(Topf-)Sonderausgaben Die Absetzbarkeit der sogenannten Topfsonderausgaben wurde zuletzt stark eingeschränkt. Lediglich für vor dem 1.1.2016 abgeschlossene Versicherungsverträge (bzw. begonnene Sanierungsmaßnahmen oder aufgenommene Darlehen für Wohnraumsanierung) können die Topfsonderausgaben noch bis 2020...
Maßnahmen vor Jahresende 2018 - Für alle Steuerpflichtigen
(Topf-)Sonderausgaben Die Absetzbarkeit der sogenannten Topfsonderausgaben wurde zuletzt stark eingeschränkt. Lediglich für vor dem 1.1.2016 abgeschlossene Versicherungsverträge (bzw. begonnene Sanierungsmaßnahmen oder aufgenommene Darlehen für Wohnraumsanierung) können die Topfsonderausgaben noch bis 2020...
Maßnahmen vor Jahresende 2017 - Für alle Steuerpflichtigen
(Topf-)Sonderausgaben Die Absetzbarkeit der sogenannten Topfsonderausgaben wurde zuletzt stark eingeschränkt. Lediglich für vor dem 1.1.2016 abgeschlossene Versicherungsverträge (bzw. begonnene Sanierungsmaßnahmen oder aufgenommene Darlehen für Wohnraumsanierung) können die Topfsonderausgaben noch bis 2020...
Kursverluste aus Fremdwährungskrediten und damit zusammenhängende Absicherungsgeschäfte sind keine Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung
Der Verwaltungsgerichtshof hatte sich (GZ Ro 2015/15/0011-4 vom 26.1.2017) mit der Frage auseinanderzusetzen, ob Kursverluste aus Fremdwährungsgeschäften wie auch damit zusammenhängende Kosten für Absicherungsgeschäfte als Werbungskosten geltend gemacht werden können. Konkreter Hintergrund war die teilweise...
Maßnahmen vor Jahresende 2014 - Für alle Steuerpflichtigen
Sonderausgaben – Topfsonderausgaben Die Absetzbarkeit ist mit einem Höchstbetrag von 2.920 € zuzüglich weiterer 2.920 € für Alleinverdiener sowie insgesamt weiterer 1.460 € ab drei Kindern beschränkt. In diese Grenze fallen insbesondere Ausgaben für Lebens-, Unfall- und...